Das Ziel der kieferorthopädischen Behandlung im Kindesalter ist, Fehlentwicklungen des Zahn-, Mund- und Kiefersystems entweder zu verhindern oder – falls notwendig – zu behandeln und zu beheben.
Prinzipiell ist in (fast) jedem Alter eine kieferorthopädische Behandlung möglich, sei es aus funktionellen, präventiven oder ästhetischen Gründen. Voraussetzungen sind lediglich ein entzündungsfreier Zustand des Zahnhalteapparates und eine noch ausreichende Verankerung des Zahnes im Knochen.
Es empfiehlt sich, bei gravierenden Fehlstellungen schon im Alter von fünf bis sieben Jahren die Gebissentwicklung vom Kieferorthopäden kontrollieren zu lassen. Oft kann in diesem Alter mit einfachen Behandlungsmitteln in kurzer Zeit eine korrekte weitere Gebissentwicklung ermöglicht werden.
Idealerweise wird eine kieferorthopädische Therapie im Alter von acht bis zehn Jahren (spätes Wechselgebiss) begonnen. Zu diesem Zeitpunkt kann das Kieferwachstum auch noch günstig beeinflusst werden.
Eine rechtzeitige Kontrolle und professionelle Betreuung zahlen sich somit aus.
Denn: wird der günstigste Zeitpunkt für die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen versäumt, wird in der Regel der Aufwand der Behandlung deutlich höher.
Wir beraten Sie gerne!